Unser Anspruch ist es, Lösungen für Ihre Rechts- und Steuerfragen zu erarbeiten. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre gewünschten Ziele zu erreichen.
TippMcKnight Solicitors wurde von zwei erfahrenen irischen Anwälten (Solicitors) gegründet, welche zuvor lange Jahre in irischen Großkanzleien tätig waren.
Wir bieten Ihnen spezialisierte Rechts- und Steuerdienstleistungen, verbunden mit individueller Mandantenbetreuung.
Wir verfügen über zahlreiche internationale Kontakte und sind durch verschiedenste internationale Organisationen sehr gut vernetzt.
Wir bieten Rechts- und Steuerberatung auf Englisch, Deutsch und Französisch an. Ursula Tipp ist auch in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
Als Mitglied verschiedener internationaler Organisationen sind wir weltweit mit zuverlässigen und engagierten Partnern verbunden, welche unserer Kanzlei aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt sind.
Ursula Tipp ist sowohl als deutsche Rechtsanwältin als auch als irischer Solicitor qualifiziert und zugelassen. Sie war vor Gründung ihrer eigenen Sozietät in mehreren Großkanzleien und einem internationalen Unternehmen tätig.
Sie hat Erfahrung auf allen Gebieten des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts sowie umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht und “Inwards Investments”. Ursula Tipp versteht es, ihr umfassendes Netzwerk an Kontakten mit ihren unternehmerischen Fähigkeiten zu verknüpfen um ihren Mandanten so die optimale Beratung zu bieten… mehr erfahren
Michael O’Connor war viele Jahre Senior Partner in einer der größten Anwaltskanzleien Irlands und berät Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Steuerrechts. Er berät sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Zudem verfügt er über umfassende Fachkenntnisse im M&A-Bereich und befasst sich mit sämtlichen steuerlich relevanten Themen… mehr erfahren
Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Handelsvertreterrecht in Irland.
Dieser Artikel stellt eine Einführung in Methoden der alternativen Streitbeilegung dar, die mit dem Mediation Act in Irland eingeführt wurden.
Das Bauvertragsgesetz aus dem Jahr 2013, in Kraft seit Juli 2016, gilt sowohl für Bauverträge aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Bereich, welche nach dem 25. Juli 2016 geschlossen wurden. Die Hauptfunktion des Gesetzes ist die Regelung der Zahlungen im Rahmen von Bauverträgen.
Nach 15 Jahren der Vorbereitung ist der „Companies Act 2014 (Der Act)“ am 1. Juni 2015 endgültig in Kraft getreten. Dieser Act reformiert zum einen das irische Gesellschaftsrecht grundlegend, verfestigt aber auch dessen bereits bestehende Strukturen.
Eine Einführung in die Steuerpraxis der irischen Baubranche unter besonderer Erläuterung der Relevant Contract Tax (RCT) sowie der Umsatzsteuer (VAT) mit praxisnahen Beispielen zur Veranschaulichung der Thematik.“
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Dieser Artikel erklärt detailliert die Neuerungen und enthält Beispielsfälle aus der Praxis in Bezug auf die wichtigsten Änderungen.
Denken Sie darüber nach, eine Geschäftstätigkeit in Irland aufzunehmen? Dieser Artikel dient als Hilfestellung bei der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten ausländischer Unternehmen in Irland und erläutert die wichtigsten Aspekte, die diesbezüglich zu beachten sind
Dieser Artikel beinhaltet die zahlreichen lnvestitionsanreize und Steuervorteile, die Irland bietet.
Einführung einer Steuererleichterung für geistiges Eigentum in Übereinstimmung mit den geltenden OECD Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung.
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